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Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.07.1999 der Firma Best-Kaffee-Service
Die Angebote der Firma WERNER BOEHNKE BEST-KAFFEE-SERVICE e.K. sind nur für Handel, Handwerk und Industrie. Kein Verkauf an Privatpersonen. Die Webseiten dienen der Information und stellen keine Grundlage für den Online-Handel da. Jedes Angebot und jeder Auftrag erfolgt in schriftlicher Form.
Allgemeines:
Nachstehende Bedingungen gelten für sämtliche unserer gegenwärtigen oder künftigen Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichungen von den im folgenden ausgeführten Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Anerkennung. Vom Kunden verwandte Geschäftsbedingungen haben nur insoweit Gültigkeit, als sie mit den nachstehenden Bedingungen nicht in Widerspruch stehen und schriftlich anerkannt sind.
Angebote und Preise:
Unsere Angebote gelten nur bei sofortiger Zusage und verstehen sich im übrigen auch bei Lagerware freibleibend. Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auslieferung der Waren gesetzliche Abgaben, so können wir diese Erhöhung der öffentlichen Abgaben (MWSt. etc.) an den Kunden weiter berechnen. Im übrigen sind Preiserhöhungen dann zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung sich die für uns maßgeblichen Preise von Vorlieferanten, Personalkosten und/oder Energiekosten erhöhen und wir hierdurch zu einer Preisanpassung gezwungen sind. Voraussetzung für eine solche Preisanpassung ist es, daß unser Vertragspartner im Handelsregister eingetragener Kaufmann ist.
Lieferzeit:
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Vereinbarte Lieferfristen sind nur als annähernde zu betrachten. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser, oder eines sonst beteiligten Lieferwerks, Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlagert sich . unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Bestellers . um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Falls wir selbst in Verzug geraten, muß der Besteller uns eine angemessene Nachfrist setzen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen.
Versand und Gefahrenübergang:
Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen für Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Betriebes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Versandweg, Beförderungsart und Schutzmittel sind unserer Wahl unter Ausschluß jeder Haftung überlassen. Die Haftung für schädliche Witterungseinflüsse auf die gelieferten Waren wird ausgeschlossen.
Mängelrüge:
Bemängelungen hinsichtlich der Menge oder Beschaffenheit der Ware können nur berücksichtigt werden, wenn diese Mängelrügen umgehend schriftlich erfolgen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Empfang der Waren sind Mängelrügen nur noch zulässig, wenn bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist der Mangel nicht entdeckt werden konnte. Aber auch in diesem Falle muß unverzüglich nach Entdeckung die Mängelrüge spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Bei berechtigten Mängelrügen nehmen wir die Ware zurück und sind nach unserer Wahl berechtigt, entweder andere einwandfreie Ware als Ersatz zu liefern oder den Minderwert zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche, wie Vergütung von Schaden, Arbeitslöhne, Frachtkosten, Verzugsstrafen und dergleichen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines unserer Erfüllungsgehilfen oder darauf, daß eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Bemängelte Ware ist auf unsere Anweisung zur Nachprüfung an uns zurückzusenden. Gefahren und Kosten des Rücktransportes treffen uns nur, sofern die Rücksendung zu Recht erfolgt ist.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung, wobei Wechsel und Scheck erst nach ordnungsgemäßer Einlösung als Zahlung gelten, unser alleiniges Eigentum. Solange die Ware nicht bezahlt ist, haben wir jederzeit das Recht, dieselbe zurückzufordern. Unser Eigentumsrecht bleibt auch dann bestehen, falls der Käufer die gelieferte Ware durch Weiterverarbeitung und/oder Umbildung zu einer neuen Sache hergestellt hat. Wir erwerben dann an der neuen Sache Bruchteilseigentum in Höhe des Wertes, der in unserem Eigentum stehenden in das neue Eigentum eingebrachten Sache zuzüglich des bruchteilmäßigen Mehrwertes durch die Umgestaltung oder Neuherstellung. Der Käufer erkennt an, daß für diesen Fall die Anwendung § 950 BGB ausdrücklich zwischen ihm und uns ausgeschlossen ist. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur Bezahlung unserer Rechnungsbeträge sämtliche gelieferte Ware als unser Eigentum zu betrachten, und für uns zu verwahren. Werden die hiernach in unserem Eigentum befindlichen Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Erwerbers weiterveräußert oder sonst darüber verfügt, so tritt an die Stelle der Sache als unser Eigentum der Erlös oder die Forderung des Erwerbers auf den Erlös als Surrogat. Dieses gilt also schon jetzt als an uns abgetreten. Von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer ist uns auf Verlangen zur Auskunft darüber verpflichtet, wo die Ware sich befindet, bzw. an wen diese durch ihn weiterveräußert wurde.
Rücktrittsrecht:
Alle Ereignisse höherer Gewalt, ganz gleich, ob sie bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten, geben uns das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn aus anderen Ursachen in den bei Vertragsabschluß bekannten Verhältnissen eine Änderung eintritt, welche die Einhaltung des Vertrages verhindert oder wesentlich erschwert.
Zahlungsbedingungen:
Falls nicht anders vereinbart, zahlen Neukunden gegen Einsendung eines Verrechnungsschecks im Voraus, alternativ in bar bei Lieferung oder per Nachnahme. Die Nachnahmegebühren werden pauschal berechnet. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir vom Rechnungsbetrag 2 % Skonto. Kunden, die bereits mehrfach gekauft haben, beliefern wir gegen Rechnung. Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Skontoabzug, unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückbehaltung, zu erfolgen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns nach dem jeweiligen Abschluß bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem noch, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers. Als Nachweis einer im vorstehenden Sinne eingetretenen Vermögensverschlechterung des Käufers soll eine ungünstige Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank gelten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für alle Beteiligten Langenfeld als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand.
Monheim 02.01.2005

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